Historische Stadtstruktur

Ein Stich der historischen Stadtansicht von Kamenz. Schwarz-Weiß-Abbildung des historischen Kamenz mit Stadtmauer, Kirchtürmen und Wohnhäusern in der Mitte. Die Stadt ist umgeben von Feldern, flachen Bergen und Wolken. Links prangt eine Schriftrolle.

Die Stadtgeschichte ist noch heute in Struktur und Stadtbild der Altstadt ablesbar. Die Vielzahl der erhaltenen historischen Gebäude sowie die mittelalterliche Stadtanlage tragen zum Reiz der Stadt bei. Der letzte große Stadtbrand im Jahr 1842 erforderte die Wiedererichtung nahezu der gesamten Altstadt. Da dabei das historische Straßennetz weiter erhalten blieb, bewahrte die Altstadt Kamenz ihr mittelalterliches Gesamterscheinungsbild. Der Stadtkörper der Altstadt mit dem rechtwinkligen Straßenraster verdeutlicht die geplante Stadtanlage um 1200. Seit ihrer Errichtung hat sich daran nur wenig verändert und ist so bis in die heutige Zeit erlebbar.

Auf eine fast ebenso lange Kirchengeschichte kann zurückgeblickt werden und die Hauptkirche St. Marien dominiert noch heute mit ihrem Turm weithin die Silhauette der Stadt. Als weitere Dominante des Stadtbildes wirkt der Turm des nach dem großen Stadtbrand 1842 wiedererichteten Rathauses am Markt.

Altstadt und Denkmalpflege

Entsprechend der Stadtstruktur findet man in der Kamenzer Altstadt fast 220 Einzeldenkmale. Neben Gebäuden öffentlicher Nutzung sind darunter auch eine Vielzahl von Wohn- und Geschäftshäusern aus den verschiedensten Bauepochen vertreten. Die Innenstadt von Kamenz wird weiterhin geprägt durch steinerne Straßen und Plätze und wenig öffentlichem Grün, welches auch vorrangig in den Randbereichen der Altstadt zu finden ist – auch ein Ergebnis des Erhaltes des historischen Stadtgrundrisses.

 

Sanierungsgebiet

Sanierungsgebiet „Altstadt Kamenz“

Aufgrund der besonderen Problemlagen im Altstadtgebiet beauftragte der Stadtrat von Kamenz 1993 die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen für die Festsetzung eines Sanierungsgebietes. Als besondere Zielsetzungen für die Altstadt Kamenz ergaben sich aus der vorbereitenden Untersuchung:

- Modernisierung und Instandsetzung der vorhandenen Bausubstanz
- äußere Gestaltung hat dem historischen Charakter Rechnung zu tragen
- Überbauungsgrad ist behutsam zu reduzieren (Entkernung)
- altstadtgerechte Neugestaltung von Straßen und Plätzen
- Verkehrsberuhigung in ausgewählten Bereichen
- Schaffung von Stellplätzen am Rande des Sanierungsgebietes.

Mit Beschluss Nr. 582-38/93 vom 27.10.1993 wurde die Satzung für die Sanierungsmaßnahme „Altstadt Kamenz“ durch den Stadtrat angenommen. Die Satzung wurde mit Veröffentlichung am 15.01.1994 rechtskräftig. Die Gültigkeit der Sanierungssatzung wurde schrittweise auf weitere angrenzende Bereiche der Altstadt (Vorstädte, Stadtscheunen, Herrental) ausgedehnt und entspricht heute weitestgehend dem bereits im Frühjahr 1991 (23.05.1991) durch den Stadtrat Kamenz mittels einer Erhaltungssatzung räumlich abgegrenzten Erhaltungsgebiet.

Eine Besonderheit ist, dass jeder Eigentümer im Grundbuch einen "Sanierungsvermerk" eingetragen bekommt. Die sanierungsrechtlichen Genehmigung ist für:
- Verkauf von Grundstücken und Gebäuden
- Hypotheken-und Grunschuldeintragungen
- Neuordnung eines Grundstücks und sonstige wertsteigernde Veränderungen notwendig. 

 

Demografik
Erhaltungsgebiet
 
Erhaltungsgebiet "Kamenz Altstadt"
 
Das Erhaltungsgebiet stellt die Grundlage für den Einsatz von Fördermitteln aus dem Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ dar. Entsprechend der Prioritäten dieses Programms liegt der besondere Fokus auf der Erhaltung und Sicherung wichtiger Quartiere sowie der Einbeziehung privater Grundstückseigentümer in den Erneuerungsprozess. Neben den lenkenden Möglichkeiten der Gewährung von Fördermitteln bedarf es für den Abbruch sowie für bauliche Veränderung von Gebäuden, aber auch für Nutzungsänderungen und die Errichtung baulicher Anlagen im räumlichen Gestaltungsbereich der Erhaltungssatzung zudem der Genehmigung durch die Stadtverwaltung Kamenz
Gestaltungssatzung

Gestaltungssatzung

Der Geltungsbereich der Gestaltungssatzung umfasst das Flächendenkmal "Kamenz-Altstadt", in der Satzung als Zone I bezeichnet, und den vorgelagerten innerstädtischen Bereich, in der Satzung als Zone II bezeichnet.

Die Satzung hat folgendes Ziel:
- Die Satzung bildet die rechtliche Grundlage, das Stadtbild und die alten
  Straßenzüge zu schützen und zu erhalten.
- Neubauten sollten so eingegliedert werden, damit der Gesamteindruck der Stadtanlage nicht gestört wird.
- Die Altstadt soll weiterhin den Charakter einer Mischung von individuell
  gestalteten und in verschiedenen Zeitepochen entstandenen Einzelbauten
  beibehalten.
Alle verändernden Maßnahmen an Gebäuden und Gebäudeteilen, die von öffentlichen Verkehrsflächen einsehbar sind sowie alle Abbruchmaßnahmen bedürfen in dem durch die Gestaltungssatzung bestimmten Bereich der Genehmigung.

 

Ansprechpartner

 

Die Mitarbeiter des Sachgebietes für Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der von der Stadt Kamenz eingesetzte Sanierungsbeauftragte,  werden Sie über alle Bereiche der städtebaulichen Erneuerung informieren und beraten. Die Sanierungsberatung ist für die Eigentümer kostenlos und findet nach individueller Terminabsprache statt. Stadtverwaltung Kamenz Sachgebiet

Stadtverwaltung Kamenz
Stadtentwicklung/Bauwesen
Frau Bobke
Markt 1, 01917 Kamenz
 
Tel. 03578 379 213
Fax 03578 379 298