Bauen und Stadtentwicklung

Die Stadt Kamenz kann stolz auf die andauernde Stadtentwicklung sein, insbesondere auf die Ergebnisse der letzten zwanzig Jahre. In Kamenz haben viele private aber auch viele öffentliche Bauherren Geld in die Hand genommen und konnten damit ihr Lebens- und Arbeitsumfeld verbessern. Immer wieder zog das andere nach. Dabei konnte die Stadt mit der Bereitstellung von Fördermitteln des Bundes, des Freistaates Sachsen, des Landkreises und mit eigenen Mitteln helfen, die damit verbundene hohe finanzielle Last abzumindern. Die Stadt Kamenz hat aber auch selbst viel investiert und das in Schulen und Kindergärten, in Museen und in kulturellen Bereichen, in der Infrastruktur wie im Straßenbau, im Feuerwehrwesen, im öffentlichen Nahverkehr und vieles mehr. Überzeugen Sie sich selbst und sehen Sie sich in unserer schönen Stadt Kamenz einfach einmal um!

Eine gesunde Umwelt ist uns wichtig

Die Stadt Kamenz verfolgt das Ziel, bewusst dafür Sorge zu tragen, dass die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen erhalten bleiben. Aufgabenschwerpunkte sind dabei:

  • Unterhaltung von städtischen Park- und Grünanlagen wie den Hutberg, den Volkspark, den Wilhelm-Weiße-Garten, die Schillerpromenade, den Bönischhain, die Tiergehege der Stadt  und die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen an diesen Anlagen
  • Nachhaltige Bewirtschaftung des Stadtwaldes (Link zum Landratsamt Bautzen)
  • Unterhaltung des Straßenbegleitgrüns einschließlich der Baumpflege und der Straßenrandmahd und Durchführung von Ersatzmaßnahmen
  • Durchsetzung des kommunalen Baumschutzes und Einsatz einer Baumschutzkommission mit ehrenamtlich Tätigen Bürgern
  • Bewirtschaftung des kommunalen Friedhofes im Ortsteil Zschornau-Schiedel
  • Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung
  • Planung und Umsetzung von Grünausgleichsmaßnahmen von Bebauungsplänen

Lärmkartierung des Freistaat Sachsen nach der Richtlinie 2002/49/EG

Die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm schreibt seit 2007 in fünfjährigem Turnus die Erstellung von Lärmkarten in Ballungsräumen sowie im Einwirkbereich von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen vor.

Mit der EG-Richtlinie wird das Ziel verfolgt, schädlichen Umgebungslärm zu vermeiden, diesem vorzubeugen oder zu verringern. Für die Stadt Kamenz war im Jahr 2013 die Lärmkartierung entlang der Staatsstraße S95/S100 zwischen dem Bönischplatz, der Bahnhofstraße, der Oststraße, der Hohen Straße und der Bautzner Straße bis nach Thonberg zu erstellen.

Im Ergebnis dessen wurde fest gestellt, dass die Stadt Kamenz keine Lärmaktionsplanungen durchzuführen hat. Dies wird nachfolgend begründet:

  1. Alternative Verkehrsführungen zur Entlastung von Staatsstraßen sind im Landesentwicklungsplan 2013 enthalten.

  2. Eine Verkehrsentlastung der S100 (Hohe Straße, Bautzner Straße) durch eine Ostumfahrung von Kamenz ist mit der S94 vorhanden.

  3. Lärmschutzmaßnahmen mittels Lärmschutzwände scheiden wegen der städtebaulichen Situation aus (meist straßennahe, geschlossene Bebauung).

  4. Bei Planungen von Wohnbebauung wird bereits jetzt im Rahmen von Bebauungsplänen der Lärmschutz mit betrachtet.

  5. Lärmminderung durch Straßenbelagswechsel ist nicht möglich, da die betroffenen Straßen bereits durchgängig asphaltiert sind.

  6. Die Verminderung der zulässigen Geschwindigkeit wäre z.B. für die Oststraße theoretisch möglich. Allerdings bewirkt die Verringerung der zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h nur eine Pegelminderung von ca. 2 dB. Die Anzahl der belasteten Bewohner würde dadurch nur geringfügig sinken.