Bekanntmachungen

Hier finden Sie Informationen zu ausgewählten Bekanntmachungen der Stadt Kamenz in folgenden Verwaltungsbereichen:

 

Bauwesen und Stadtentwicklung

Satzungen
Presseinformationen

Spielplatz Thonberg - Erneuerung der Spielkombination mit Rutsche (Kopie)

In Kamenz, im Ortsteil Thonberg liegt an der Bautzner Straße neben dem Sportzentrum  der öffentliche Spielplatz Thonberg.

Auf dem Spielplatz befinden sich eine Schaukel, eine Tischtennisplatte, ein Sandkasten, Bänke, eine Spielzeugkiste, eine Kletterspinne mit Reckstangen und eine Hangrutsche.

Die jährliche Hauptprüfung im Juni 2024 ergab, dass die in die Jahre gekommene Kletterspinne und die Hangrutsche nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechen und zu sperren oder zu ersetzen sind.

Um das Spielangebot nicht zu reduzieren, wurde mit dem Ortschaftsrat Thonberg abgestimmt, den Spielbereich der Kletterspinne und der Hangrutsche zusammenzulegen und auf der Fläche von ca. 15 x 8 m umzugestalten. Als Ersatz für die alten Spielgeräte soll dann eine neue Spielkombination mit Kletterturm, Rutsche, Kletterspinne und Hangelringen aufgebaut werden. Der kleine Hang der alten Hangrutsche wird in Abstimmung mit dem Ortschaftsrat zurückgebaut. Die brüchige Einfassung wird durch eine Terrasoft-Wegeinfassungen ersetzt.

Um dieses Vorhaben planen zu können, wurden dafür finanzielle Mittel in den Haushalt der Stadt Kamenz eingestellt sowie Fördermittel über die LEADER-Förderung beantragt.

Mit Eingang des positiven Förderbescheides wird der Aufbau der Spielkombination im Frühjahr 2026 umgesetzt werden.

 

Bekanntmachungen/Veröffentlichungen

Alle Bekanntmachungen/Veröffentlichungen der Stadt Kamenz im Bereich Bau- und Stadtentwicklung werden im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen - Beteiligungsportal der Stadt Kamenz veröffentlicht.

Beteiligungsportal der Stadt Kamenz

 

 

Wirtschaftsförderung

Finanzen

Hinweis der Großen Kreisstadt Kamenz zur Grundsteuer A

Die Große Kreisstadt Kamenz weist darauf hin, dass am 15. August 2025 u.a. die Grundsteuer A zur Zahlung fällig war.

                       

Für die Grundsteuer A ist ab dem Jahr 2025 durch das Grundsteuerreformgesetz folgende Änderung eingetreten:

Der Eigentümer der land- und forstwirtschaftlichen Flächen muss selber die Grundsteuer A an die Große Kreisstadt Kamenz zahlen, auch wenn die Flächen verpachtet sind.

Die Höhe entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Grundsteuerbescheid.

 

Allgemeine Zahlungshinweise

Für alle neu veranlagten Steuerpflichtigen der Grundsteuer A ist die Erteilung neuer SEPA-Lastschrift-Mandate erforderlich.

Bisher erteilte SEPA-Lastschrift-Mandate für Grund- und Hundesteuern werden nicht automatisch auf die Grundsteuer A angewendet!

 

Bitte prüfen Sie Ihre Grundsteuerbescheide und erteilen ggf. ein neues SEPA-Lastschrift-Mandat für die Grundsteuer A.

 

Das entsprechende Formular ist bei der Großen Kreisstadt Kamenz erhältlich oder kann heruntergeladen werden: SEPA-Mandat

 

Überweisungen nehmen Sie bitte auf das Konto der Großen Kreisstadt Kamenz unter Angabe des Kassenzeichen/Personenkontonummer vor:

 

IBAN:                   DE24 8505 0300 3000 0306 10      

BIC:                      OSDDDE81XXX

Ostsächsische Sparkasse Dresden

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Finanzen/Steuern unter den Rufnummern 03578/379172 oder -173.

 

Sachgebiet Finanzen

Stadtkasse

Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2025/2026
Jahresabschlüsse der Stadt Kamenz
Jahresabschlüsse der ehemaligen Gemeinde Schönteichen

Wahlen

Antrag auf Wahlwerbung
Anmeldung als Wahlhelfer*in

Sie sind Einwohner*in von Kamenz und wahlberechtigt und möchten die Stadt Kamenz gern als Wahlhelfer*in bei anstehenden Wahlen unterstützen? Dann melden sich gern unverbindlich mit dem ausgefüllten Formular - Anmeldung als Wahlhelfer - an.

Haben Sie Fragen rund um das Wahlhelferehrenamt, dann können Sie uns gern kontaktieren unter: Tel.: 03578 / 379 154 oder per E-Mail: wahlhelfer@stadt.kamenz.de

Amt für Familie und Soziales

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