Sommerferien(s)pass 2024

Kamenzer Sommerferien(s)pass – was ist das überhaupt?

Zahlreiche Firmen und Vereine der Stadt Kamenz bieten für Euch, liebe Kinder, interessante und vielseitige Ferienangebote an. Zusammengestellt findet Ihr diese im nächsten Dokument – klickt einfach auf das PDF Dokument „Angebote 9. Kamenzer Sommerferien(s)pass“ und schaut Euch alles an!

Wer kann mitmachen und wie melde ich mich an?

Wichtig für Eure Eltern: Wir weisen Sie darauf hin, dass die Teilnahme an den Angeboten auf eigene Gefahr geschieht!

Für Euch zur Info:

  • Alle Kinder, dem Alter des Angebots entsprechend (findet Ihr im Angebot), können an diesem Angebot teilnehmen.
  • Bei jedem Angebot stehen Ansprechpartner und deren Kontakte dabei. Anmelden geht ganz einfach, indem Ihr eine E-Mail dorthin schreibt oder Euch telefonisch meldet. Bei der Anmeldung müsst ihr Euren Vor- und Nachnamen, Eure Adresse, Eure Telefonnummer und Euer Alter angeben. Wenn ihr Euch noch nicht traut anzurufen oder ihr noch
  • keine E-Mail schreiben könnt, kein Problem! Dann übernehmen das eben Eure Eltern. Beachtet bitte die Tage, bis zu denen ihr Euch angemeldet haben solltet.

 

Wie läuft das Angebot?

  • Was passiert, liest Du alles im jeweiligen Angebot.
  • Bei den Angeboten steht auch, was Ihr an dem Tag mitbringen solltet.
  • Bitte bringt ebenfalls die Stempelkarte, die Ihr durch Eure Schule erhaltet bzw. die Ihr Euch hier von der Internetseite ausdrucken könnt, mit. Die bekommt Ihr dann während dem Angebot abgestempelt.
  • Die Teilnahme- und Fotoerlaubnis bzw. die Kontaktdaten von Euren Erziehungsberechtigten sind bitte zu jedem Ferienangebot mitzubringen. Ohne Ihre Zustimmung kann der Veranstalter Euch nicht an dem Angebot teilnehmen lassen. Das wäre sehr schade! Das Formular findet Ihr auch unten auf der Internetseite.

 

Wenn Du doch nicht teilnehmen kannst…

Wenn Du krank wirst an dem Tag der Veranstaltung, dann gib dem Veranstalter des Angebots unbedingt Bescheid, damit eventuell Kinder auf der Warteliste mitmachen können!!! Der Veranstalter gibt Euch wiederum Bescheid, wenn die Veranstaltung schon ausgebucht ist oder ein Angebot wegen zu weniger Teilnehmer nicht stattfinden kann.

Nach den Sommerferien gibt es die große Abschlussveranstaltung

Die Abschlussveranstaltung findet am 29. August 2024 ab 16 Uhr im Ratssaal des Rathauses der Stadt Kamenz statt. Alle Kinder mit mindestens einem Stempel auf der Stempelkarte sind zur Veranstaltung mit dem Oberbürgermeister eingeladen. Echt! Er freut sich, wenn Ihr im Sommer so viel in eurer Heimatstadt unternehmt. Darauf könnt Ihr stolz sein! Daher erwartet Euch an diesem Tag vor Ort ein Programm und eine Überraschung. Bitte vergesst Eure Stempelkarte nicht!

Organisatorisches zur Info für Eure Eltern

Projektkoordination und Ansprechpartner:

Stadtverwaltung Kamenz, Dana Dittmar, Telefon: 03578 / 379233, E-Mail: dana.dittmar@stadt.kamenz.de

Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Kamenz e.V., Marita Lehmann, Telefon: 0174 / 9663695

Netzwerk für Kinder- und Jugendarbeit/ Regionalteam Westlausitz, Tosten Kluge, Telefon: 0175 / 2213519

Andreas Crämer, Telefon: 0172 / 7916148

  • Gestaltung: Netzwerkstadt Kamenz GbR, Hohe Straße 36, 01917 Kamenz
  • Fotoquellen: Die Fotorechte liegen bei der Stadt Kamenz und den Veranstaltern.

 

Datenschutz

Die für die Teilnahme an den Veranstaltungen erhobenen Daten werden verarbeitet, gespeichert und dem jeweiligen Veranstalter und der Stadt Kamenz für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung zu Verfügung gestellt. Die Daten werden zur statistischen Auswertung der Veranstaltungsreihe genutzt. Die Daten werden nicht an projektfremde Dritte weitergegeben. Die Stadt Kamenz und die Veranstalter verpflichten sich, sämtliche Daten vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Personen weiterzugbeben oder zugänglich zu machen. Die bei Veranstaltungen gemachten Fotoaufnahmen werden zur Dokumentation und zur Veröffentlichung genutzt.

Haftungsausschluss

Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Mit Abgabe der Teilnahmeerlaubnis erklären der Teilnehmer bzw. die Personensorgeberechtigten für den Teilnehmenden den Verzicht auf die Geltendmachung von Ansprüchen jeder Art, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. Dies gilt für die Ansprüche gegen den Veranstalter und alle Personen, die mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltungen in Verbindung stehen, einschließlich deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Ausgenommen hiervon sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des enthafteten Personenkreises oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen. Das teilnehmende Kind hat während den Veranstaltungen den Anweisungen der Veranstalter Folge zu leisten.


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