Bundestagswahl 2025
Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Neuwahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Der Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier hat am 27. Dezember 2024 die Auflösung des 20. Deutschen Bundestages angeordnet und entschieden, für den 23. Februar 2025 Neuwahlen anzusetzen. Vorausgegangen war, dass Bundeskanzler Olaf Scholz am 11. Dezember 2024 die Vertrauensfrage an den Bundestag gestellt hat, welche in einer Sondersitzung am 16. Dezember 2024 negativ entschieden wurde.
Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins
Online-Antrag Wahlschein
https://fs.egov.sachsen.de/formcycle/form/alias/902/wahlschein/
Informationen für die Briefwahl
Wenn Sie durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum in Ihrem Wahlkreis (155 - Bautzen I) wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Der Antrag kann ab sofort bei der Stadtverwaltung Kamenz abgegeben oder in einem frankierten Umschlag übersandt werden.
Wie kann der Antrag gestellt werden?
- schriftlich: Stadtverwaltung Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz
- mündlich: im Bürgerservice der Stadtverwaltung Kamenz (nicht telefonisch)
- per Telefax: 03578/379-296
- per E-Mail: briefwahl@stadt.kamenz.de
- durch Nutzung dieses Online-Formulars
Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben.
Die Wahlscheinanträge werden von der Stadtverwaltung nur bis zum Freitag, den 21.02.2025 bis 15:00 Uhr entgegengenommen, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag um 15:00 Uhr.
Briefwahlunterlagen:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Zusendung der Briefwahlunterlagen ab dem 28.01.2025 und erst nach Vorliegen der Stimmzettel erfolgen kann. Diese werden laut Auskunft der Kreiswahlleiterin voraussichtlich ab dem 06.02.2025 geliefert.
Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird Ihnen unverzüglich nach Vorliegen der Stimmzettel auf dem Postweg übersandt oder überbracht. Sie können ihn auch persönlich bei der Stadtverwaltung abholen.
Bei persönlicher Abholung kann auch direkt bei der Stadtverwaltung gewählt werden. Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen.
Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ihnen diese aber nicht zugehen oder Sie diese verloren haben, haben Sie noch die Möglichkeit, bis spätestens 22.02.2025 12:00 Uhr einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen. Wenden Sie sich in diesen Fällen umgehend an Ihr Wahlamt.
Wahlteilnahme von Auslandsdeutschen
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Mit der dreizehnten Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung wurde das Verfahren für die Antragstellung auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Auslandsdeutsche zum Teil geändert. Das hierfür erforderliche Antragsformular wurde durch den Verordnungsgeber angepasst.
Nähere Informationen finden Sie auf folgender Internetseite:
https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html