Grundsteuerreform - Was man dazu wissen sollte!

Wer ist von der Grundsteuerreform betroffen?

Direkt betroffen sind Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden sowie von Flächen der Land- und Forstwirtschaft.

Was ist die Grundsteuerreform?

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 erklärt, dass die bisher für die Berechnung der Grundsteuer genutzte Grundlage veraltet ist. Daraufhin wurde 2019 die sog. „Grundsteuerreform“ beschlossen, mittels derer die Finanzämter eine aktuelle Grundlage ermitteln. Dafür sind sie auf die Daten der Grundstückseigentümer angewiesen. Die neue Grundlage gilt anschließend ab dem Jahr 2025.

Was ist zu tun?

Die Eigentümer geben bis spätestens 31. Oktober 2022 elektronisch eine separate Steuererklärung für ihre Grundstücke ab. Das erfolgt über das Online-Portal ELSTER und ist ab dem 01. Juli 2022 möglich. In Ausnahmefällen kann diese Steuererklärung auch in Papierform abgegeben werden.

Inhalt der Steuererklärung:

  • die Lage und Bezeichnung des Flurstücks
  • die Grundstücksgröße
  • der Bodenrichtwert
  • die Gebäudeart (z. B. Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung, Geschäftsgrundstück etc.)
  • die Wohnfläche oder die Bruttogrundfläche
  • die Anzahl der Garagenstellplätze
  • das Baujahr

Welche Ansprechpartner und Hilfen gibt es?

Bei Fragen ist das Finanzamt Hoyerswerda (zuständig für das Stadtgebiet von Kamenz und Ortsteile) behilflich.

Das Finanzamt Hoyerswerda unterstützt außerdem bei der Online-Anmeldung im Portal ELSTER und bietet ab 01. Juli 2022 Sprechstunden zur Grundsteuerreform an. Eigentümer vereinbaren dazu einen Termin mit den zuständigen Beschäftigten des Finanzamtes Hoyerswerda unter der Telefonnummer 03571 460 10 90.

Zur Ermittlung der Angaben für die Steuererklärung steht ab 01. Juli 2022 das Grundsteuerportal Sachsen kostenlos zur Verfügung.

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