Verhüllung des Hutbergturms für einen guten Zweck

Unterstützung für eine besonderes Vorhaben gesucht

Kerstin Boden ist eine Kamenzerin, die für ihre Sache brennt. Für das Jahr 2021 hat sie sich mit vielen anderen Mitstreitern vorgenommen, den Aussichtsturm auf dem Kamenzer Hutberg zu verhüllen. Erste Bahnen wurden schon gestrickt. Auch ein Test hinsichtlich der Befestigung der Bahnen ist erfolgt.

Ziel dieser Aktion ist es, auf die Sanitärausstattung des Pilgerhäuschens aufmerksam zu machen, welche im Zuge des von Kerstin Boden initiierten Vorhabens grundlegend verbessert werden soll. Der Kostenumfang dafür beträgt ca. 15.000 EUR. Das Pilgerhäuschen liegt am Ökumenischen Pilgerweg und soll zukünftig mit verbesserten Bedingungen viele Pilgergäste begrüßen.

Dafür möchte Kerstin Boden mit ihrer Aktion, die sie auch in den Rahmen der Vorbereitung der 800 Jahr-Feier stellt, Spenden einwerben. Dabei unterstützt die Stadt Kamenz sie mit der Einrichtung eines Spendenkontos.

Dieses lautet: Stadtverwaltung Kamenz, IBAN: DE24 8505 0300 3000 0306 10

Wer also die Verbesserung der Sanitäreinrichtung unterstützen möchte, kann unter dem Verwendungszweck Sanitäreinrichtung Pilgerherberge Hutberg seinen Beitrag auf das o.g. Konto überweisen.

Man kann aber auch die Aktion von Frau von Kerstin Boden, also das Machen, selbst unterstützen, dann muss der Verwendungszweck Verhüllung Hutbergturm lauten. Hier würden z.B. die Spendenmittel in die Materialbeschaffung zur Einstrickung des Turmes fließen.

Hinweis zum Ausstellen von Spendenbescheinigungen:

Bei Spenden bis 200 Euro wird keine Spendenbescheinigung benötigt. Es genügt ein vereinfachter Spendennachweis (Buchungsbestätigung, z.B. Kontoauszug eines Kreditinstitutes oder der PC-Ausdruck bei Online-banking).

Aus der Buchungsbestätigung müssen Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag, der Buchungstag sowie die tatsächliche Durchführung der Zahlung ersichtlich sein.

Für Ausstellung einer Spendenbescheinigung (ab 200 EUR) bitte unbedingt Vor- und Zuname, Straße und Ort in der Überweisung angeben.

04.01.2020

Zurück