Hinterlassenschaften am fal- schen Ort. So geht es nicht!

Hundekot hat auf Spielplätzen und an anderen öffentlichen Orten nichts zu suchen!

Liebe Hundehalterinnen und -halter, liebe Hundeführerinnen und -führer,

wir finden es gut, dass Sie Hunde haben, um die Sie sich liebevoll kümmern, für die Sie Verantwortung übernehmen und mit denen Sie u.a. Gassi gehen. In den vorgeschriebenen Bereichen auch angeleint, dann machen Sie alles richtig.

Was wir aber nicht gut finden – und da sprechen wir für eine Mehrheit von Kamenzerinnen und Kamenzern, aber auch Besuchern unserer Stadt –, ist der Umstand, dass wieder extrem viel Hundekot auf Plätzen, Spielplätzen, Grünanlagen, Straßen und Gehwegen liegt, der neben dem unschönen Anblick – was ja noch das geringste Übel ist – aber auch ein Infektionsrisiko darstellt. Und wenn einige – wenige – Hundehalterinnen und -halter die Hinterlassenschaften ihrer tierischen Lieblinge dann nicht einmal beseitigen, dann ist dies, neben dem Vorhergesagten, einfach nur eklig. Hinzukommt, dass die Gemeinschaft die erhöhten Reinigungskosten zu tragen hat, die durch die Beseitigung dieser Hinterlassenschaften entstehen. Außerdem hat sich in der Corona-Zeit die Anzahl der Hunde in Kamenz erhöht, so dass die Gefahr besteht, dass das angesprochene Problem sich auch quantitativ erhöht.

Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KDK GmbH, besonders im Bereich der Stadtgärtnerei, können „davon ein Lied singen“, wenn z.B. bei der Rassenmahd solche Haufen durch den Rasenmäher bzw. -trimmer breit geschleudert werden.

Also, liebe Hundehalterinnen und -halter, liebe Hundeführerinnen und -führer,

und gemeint sind die, die sich nicht daranhalten, den Hundekot ihrer Lieblinge zu beseitigen oder die das Koten an den falschen Orten zulassen, denkt bitte auch an die anderen Menschen und bei Spielplätzen besonders an die Kinder, die sich auf solchen Flächen aufhalten. Sind Sie also nicht nur gut zu Ihren Hunden, sondern auch zu Ihren Mitmenschen und leisten Sie möglichen Vorurteilen von Nichthundebesitzern keinen Vorschub.

Wir reden hier auch nicht nur über Moral, also gut oder schlecht zu handeln, sondern die Polizeiverordnung legt im § 8 (Verunreinigung durch Tiere) eindeutig fest:

„(1) Der Halter oder Führer von Tieren, vor allem von Hunden und Pferden, hat dafür Sorge zu tragen, dass diese ihre Notdurft nicht auf öffentlichen Straßen, Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen sowie auf Grundstücken Dritter verrichten. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist vom Tierhalter, -führer unverzüglich zu beseitigen.  Hierzu ist ein geeignetes Behältnis mitzuführen und auf Verlangen den Vollzugskräften vorzuweisen. (…)

(2) Der Tierhalter bzw.  -führer hat sein Tier von öffentlich zugänglichen Liegewiesen und Kinderspielplätzen fernzuhalten.“

Natürlich halten die Vollzugbediensteten die Augen auf, dass diese Regelungen in der Kamenzer Polizeiverordnung eingehalten werden, aber noch besser ist es, wenn die Hundehalter und -führer einfach selbst darauf achten, was die Polizeiverordnung vorschreibt und was ein gutes Miteinander gebietet. Und vielleicht hilft es mitunter auch, dass man dem betreffenden Hundehalter oder -führer, falls man selbst mit einer der oben geschilderten Situation konfrontiert wird, freundlich den Hinweis gibt, was er tun muss und könnte. Aber zu allererst sind die Hundehalter und -führer selbst angehalten, ihren Pflichten nachzukommen.

Wir hatten überlegt, ob wir mal eine Abbildung von Hundekot hier abdrucken, sozusagen als Beweis, aber wir haben es dann doch unterlassen, da die Vorstellungskraft aller dafür ausreichen sollte. Davon ausgehend, liebe Hundehalterinnen und -halter, liebe Hundeführerinnen und -führer, wenn Sie in dieser Angelegenheit in der Vergangenheit vielleicht noch etwas nachlässig waren, nochmals die Bitte oder die Aufforderung: Kommen Sie Ihrer Pflicht mit Einsicht nach und tragen Sie dadurch für ein noch besseres Miteinander der Einwohner unserer Stadt bei.

Ihre Stadtverwaltung Kamenz

01.07.2021

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