Maßnahmen gegen die afrikanische Schweinepest

INFORMATION

über die Errichtung von temporären Wildabwehr-Zäunungen zur Verhinderung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Die Landesdirektion Sachsen hat über öffentliche Bekanntmachung für die LK Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der LH Dresden eine Allgemeinverfügung vom 19. Januar 2022 zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, Sperrzone I erlassen und die Duldungspflicht bzgl. der Errichtung von temporären Wildabwehrzäunungen normiert (siehe Punkt 4. Anordnungen an die Allgemeinheit, Absatz c). Die Errichtung/Unterhaltung der Wildschutzzäune liegt im Interesse der Allgemeinheit.

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat die LISt GmbH beauftragt, im Verwaltungsgebiet der Stadt Kamenz zur Abwehr der Weiterverbreitung des Erregers der Afrikanischen Schweinepest (ASP) Wildschutzzäune zu errichten und zu unterhalten.

Folgende Gemarkungen Ihrer Stadt sind betroffen:

Abschnitt 7.3 S 94 / S 97 Jesau – K 9202 Bernsdorf

Bernbruch, Jesau, Hausdorf, Biehla und Deutschbaselitz.

Der voraussichtliche Zaunverlauf ist hier auf der beigefügten Karte dargestellt.

 

Die Arbeiten werden vsl. im Zeitraum ab Juli 2022 bis Oktober 2022 durchgeführt.

Dazu werden die Grundstücke durch Beauftragte des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bzw. der LISt GmbH betreten bzw. befahren.

Ein genauer Lageplan, unter Ausweisung der Flurstücknummern und des Zaunverlaufes, kann auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden.

Hinweisschilder sehen wie folgt aus:

Als Ansprechpartner für Fragen zu den Wildabwehrzäunen bei o.g. Maßnahme des Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt steht Ihnen

Frau Katja Heinrich, LISt GmbH

Telefon:          +49 37207 832-962

Telefax:           +49 351 4511784-499

Hausanschrift: Ernst-Thälmann-Straße 5, 09661 Hainichen

E-Mail: beteiligtenmanagement@list.smwa.sachsen.de

zur Verfügung.

 

Soweit durch die Errichtung der Wildschutzzäune unmittelbare Vermögensnachteile entstehen, sind Fragen zum Thema Entschädigung und Entschädigungsanträge an die Landesdirektion Sachsen (E-Mail:  Krise.Tierseuche@lds.sachsen.de) zu stellen.

Hainichen, 21.06.2022

LISt GmbH

Hier kann die Information als PDF-Datei runtergeladen werden!

21.06.2022

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