LRA: Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) Bautzen erlässt an Halter von Geflügel (ausgenommen Laufvögel) im genannten Gebiet eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel (ausgenommen Laufvögel) zum Schutz vor der Geflügelpest und die Beschränkung der Durchführung von Veranstaltungen mit Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest in Risikogebieten Betroffene Tierhalter bitte die Regelungen unbedingt beachten. Der volle Wortlaut der Allgemeinverfügung findet sich hier: Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung.

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