Jetzt heißt es sich beeilen - noch ist Zeit bis zum 30. April
Ausgehend von einem Grundsatzbeschluss des Stadtrates im November vergangenen Jahres sowie des Beschlusses zu einer Umsetzungsrichtlinie Anfang Februar stehen für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 jeweils 9.000 Euro, aufgeteilt in drei Einzelbudgets von je 3.000 Euro für die Kernstadt Kamenz, Kamenz-Ost und die Ortsteile von Kamenz zur Verfügung.
Ziel ist es bürgerschaftliches Engagement noch stärker als bisher zu initiieren und zu unterstützen. Grundsätzlich geht um eine öffentliche Wirkung im jeweiligen Stadt- bzw. Ortsteil und insbesondere um die Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner sowie vor allem um die Förderung des sozialen Zusammenhalts. Es ist, wenn man so will, eine Art „Hilfe zur Selbsthilfe“, auch wenn diese Formulierung einem anderen Zusammenhang entstammt, sinngemäß trifft er zu. Möge dieses Bürgerbudget zum Wohle der Stadt Kamenz rege genutzt werden.
Die Richtlinie „Bürgerbudget der Stadt Kamenz“, in der die Ziele des Bürgerbudgets und die Verfahrensweisen dargelegt sind, wurde im Amtsblatt 8/2021 (Erscheinungsdatum 27. Februar 2021) veröffentlicht. In elektronischer Form findet sich die Richtlinie im Bürgerportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/kamenz/beteiligung/ themen/1023833.
Wichtige Hinweise
Die nachfolgenden Hinweise sind nur ein Auszug aus der Richtlinie „Bürgerbudget der Stadt Kamenz“, deshalb vor Antragstellung bitte unbedingt die vollständige Richtlinie zur Kenntnis nehmen.
Vorschläge für 2021 können nur bis zum 30. April 2021 eingereicht werden. Sie sind schriftlich bei Stadtverwaltung Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz oder elektronisch (per E-Mail an stadtverwaltung@kamenz.de oder über das Beteiligungsportal der Stadt Kamenz) einzureichen.
Anträge auf Gewährung oder Verwendung von Mitteln aus dem Bürgerbudget können alle Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kamenz, Vereine mit Sitz in der Stadt Kamenz sowie Initiativen von Einwohnerinnen und Einwohnern stellen.
Ausgeschlossen sind Vorschläge, die den Ersatz von Eigenanteilen für die Bewirtschaftung städtischen Liegenschaften oder die Erhöhung des städtischen Betriebskostenzuschusses zum Ziel haben, für deren Umsetzung die Stadt Kamenz nicht zuständig ist (in der Verantwortung von Dritten) sowie die Einrichtungen, Initiativen oder Projekte außerhalb der Stadt Kamenz begünstigen. Personalkosten werden nicht gefördert.
Die Vorschläge sollen einen Betrag von 200 EUR nicht unterschreiten (Bagatellgrenze) und einen Betrag von 2.000 EUR nicht überschreiten.
18.04.2021