Beantragung Wahlscheine/ Briefwahlunterlagen

Hinweise zur Beantragung von Wahlscheinen/Briefwahlunterlagen

Zeitschiene zur Erteilung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen:

  • Wahlscheinanträge werden bis zum Freitag, 7. Juni 2024 bis 18:00 Uhr entgegengenommen
  • bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr

 

Möglichkeiten der Beantragung:

  • ausgefüllter Wahlscheinantrag (siehe Rückseite Wahlbenachrichtigung - Rücksendung auf eigene Kosten im ausreichend frankierten Briefumschlag an die Stadt Kamenz, Wahlamt, Markt 1 in 01917 Kamenz)
  • per E-Mail - wahlen@stadt.kamenz.de – unter Angabe der Anschrift, des Geburtsdatums oder Wählerverzeichnisnummer (siehe Wahlbenachrichtigung)
  • schriftlich (formlos) unter Angabe der Anschrift, des Geburtsdatums oder Wählerverzeichnisnummer (siehe Wahlbenachrichtigung)
  • sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung
  • mündlich im Bürgerservice (Rathaus, Erdgeschoss), Wahlbüro Zimmer 0.05 - Hier besteht die Möglichkeit sofort an Ort und Stelle zu wählen.

WICHTIG: Eine telefonische Beantragung ist unzulässig

 

Sehr geehrte Briefwählerinnen und Briefwähler,

bedauerlicherweise wurden im Rahmen der Versendung der Briefwahlunterlagen bis zum Mittwoch, 22.5.2024 die Hinweise für die Briefwahl der vorangegangenen Landratswahl 2022 den Briefwahlunterlagen beigelegt.  Hier finden Sie das aktuell gültige Hinweisblatt: Wegweiser Briefwahl

Bei der Ausübung der Briefwahl gibt es keine Unterschiede zwischen einer Landratswahl oder anderen Kommunalwahlen.  Sollten Sie dennoch Fragen haben, können Sie sich gern an die Stadtverwaltung wenden, per E-Mail: wahlen@stadt.kamenz.de oder telefonisch: 03578-379 240

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