Ergänzung Straßenbestandverzeichniss
Überprüfung und Vervollständigung der Kamenzer Straßenbestandsverzeichnisse
Als Baubehörde der Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen ist die Stadt Kamenz verzeichnisführende Behörde für die Straßenbestandsverzeichnisse. Im Jahr 1996 erfolgte die Erstaufstellung der Verzeichnisse durch die Städte und Gemeinden der neuen Bundesländer. In den Verzeichnissen sind Gemeindeverbindungsstraßen, Ortsstraßen, öffentliche Feld- und Waldwege, beschränkt-öffentliche Wege und Plätze sowie Eigentümerwege innerhalb des Gemeindegebietes aufgeführt.
Mit den Neuerungen im Sächsischen Straßengesetz (SächsStrG) zum 01.01.2020 traten in § 54 Abs. 3 Regelungen in Kraft, die bis zum 31.12.2022 die vollständige Aufnahme aller altrechtlichen Straßen, Wege und Plätze in ein Bestandsverzeichnis fordern. Damit wird der Status als öffentliche Straße rechtlich klargestellt und der Gemeingebrauch bleibt gesichert. Das Sächsische Straßengesetz definiert in § 53 Abs. 1 Satz 1 die „vorhandenen Straßen, Wege und Plätze, die […] [bei Inkrafttreten des Gesetzes – Stichtag: 16.02.1993] ausschließlich der öffentlichen Nutzung dienten oder betrieblich-öffentliche Straßen waren[…] [als altrechtliche,] öffentliche Straßen im Sinne dieses Gesetzes“, unabhängig davon, ob diese tatsächlich in einem Bestandsverzeichnis eingetragen sind. Da die Ermittlungen der Verhältnisse zu diesem Stichtag zunehmend schwieriger werden, sollen nun durch eindeutige Klassenzuordnung und Eintragung einer öffentlichen Straße, die bei der Erstanlegung der Verzeichnisse vergessen wurde, die Rechtsverhältnisse bereinigt werden.
Wer als Kamenzer Bürger oder Bürgerin beispielsweise Anlieger oder Hinterlieger einer Verkehrsfläche oder Eigentümer dessen ist und ein berechtigtes Interesse an der Aufnahme einer/s noch nicht eingetragenen altrechtlichen Straße, Weges oder Platzes in ein Bestandsverzeichnis hat, kann dies der Stadt Kamenz schriftlich an folgende Adresse bis zum 31.12.2020 mitteilen:
Stadtverwaltung Kamenz
Dezernat Stadtentwicklung u. Soziales
Straßenunterhaltung/Bauverwaltung
Markt 1
01917 Kamenz
oder auch per E-Mail an bauverwaltung@stadt.kamenz.de
Nach Prüfung und Beurteilung der Rechts- und Sachlage erhält der Einreicher/die Einreicherin von der Stadtverwaltung Kamenz abschließend eine schriftliche Entscheidung über die Eintragung.
07.07.2020 - 10.07.2020/20.07.2020