Abholservice Click & Collect ab 15. Februar möglich

Sehr geehrte Gewerbetreibende, Unternehmerinnen und Unternehmer,

liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir haben am 9. Februar 2021 die Information über den Handelsverband Sachsen e.V. (siehe nachfolgenden Text) erhalten, dass ab dem kommenden Montag, den 15. Februar 2021, im Freistaat Sachsen der Abholservice für online oder per Telefon bestellter Waren – auch „Click & Collect“ genannt – unter bestimmten Bedingungen zugelassen ist.

Damit besteht für viele Einzelhändler die Möglichkeit, ihren Kunden die Abholung der Waren im Laden anzubieten.

Mit dieser Entscheidung werden insbesondere Einzelhändler Gastronomieanbietern und solchen Versorgern gleichgestellt, die ebenfalls im Straßenverkauf arbeiten können. Es wurde höchste Zeit, dass diese Möglichkeit den Gewebetreibenden, den Händlerinnen und Händlern im Freistaat angeboten wird.

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kamenz und des Umlandes, Sie haben es nun in der Hand, auch diesen Weg des Einkaufens zu nutzen, um insbesondere den innerstädtischen Einzelhandel zu unterstützen.

Sehr geehrte Unternehmerinnen und Unternehmer, Vertreter des Einzelhandels, es liegt ebenso in Ihrer Hand, die Möglichkeit des Abholservice anzubieten und für sich zu nutzen.

Wie können wir Sie unterstützen?

Wir haben die Möglichkeit, auf der Website der Stadt Kamenz (https://www.kamenz.de) eine Übersicht der Geschäfte zu veröffentlichen, die diesen Kundenservice anbieten. Ebenso werden wir über unseren städtischen Facebook-Kanal diese Informationen verbreiten.

Dazu benötigen wir von Ihnen die entsprechenden Informationen, die unter folgendem Link Eintragungsmöglichkeit von Angaben zum Click&collect-Angebot für Kamenzer Einzelhändler eingetragen werden können. Damit es von unserer Seite aus reibungslos funktioniert, stehen Ihnen zur Meldung der Angaben folgende Ansprechpartner zu Verfügung:

  1. Ansprechpartner

Wirtschaftsreferentin Frau Doreen-Charlotte Hantschke

Kontaktdaten

Mail: doreen-charlotte.hantschke@stadt.kamenz.de

Telefon: 03578/ 379-103

  1. Ansprechpartner

Sachgebietsleiter Stadtmarketing Herr David Kliemann

Kontaktdaten

Mail: david.kliemann@stadt.kamenz.de

Telefon: 03578/ 379-103

3. Ansprechpartner

Das von städtischer Seite beauftragte Citymanagement: Anne Hasselbach

Kontaktdaten

Mail: studio@annehasselbach.de

Telefon: 01 60 17 65 447

Alle werden, wenn es Fragen beim Eintragen gibt Ihnen helfen. Die entsprechenden Angaben richten sich dann natürlich an die potentiellen Kunden. Deshalb benötigen wir folgende Informationen: Name des Geschäftes, Anschrift, Mailadresse, Telefonnummer, Faxnummer und weitere Angaben zur Nutzung Ihres Serviceangebotes.

Sehr geehrte Gewerbetreibende, es handelt sich damit um einen weiteren Versuch, Ihnen zu helfen. Damit ist klar, dass auch mit wachsender Erfahrung diese Informationen präzisiert und verbessert werden können.

 

Roland Dantz

Oberbürgermeister

 

Sonderrundschreiben 05/2021 vom 09.02.2021 des Handelsverbandes Sachsen e.V.

Wirtschaftsminister Dulig: Zulassung von Abholservice Click & Collect

Wirtschaftsminister Martin Dulig gab in der heute anberaumten Kabinettspressekonferenz bekannt, dass ab kommenden Montag, dem 15. Februar 2021, im Freistaat Sachsen der Abholservice für online oder per Telefon bestellter Ware – auch Click & Collect genannt – zugelassen ist. Demnach wird den von der Schließung betroffenen Einzelhändlern ermöglicht, dem Kunden die Abholung der Ware im Laden anzubieten.

Um Schlangen vor den Geschäften zu vermeiden, sind dem Kunden – nach Aussagen von Wirtschaftsminister Dulig – Zeittools bzw. Zeitfenster für die Abholung anzubieten oder es ist eine physische Abgrenzung zur Kontaktverhinderung vorzusehen. Zudem sind die Einzelhändler angehalten, eine kontaktlose Bezahlung zur Verfügung zu stellen.

Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie wie üblich informieren.

Der Handelsverband Sachsen e. V. hat seit Beginn der Schließung auf die Zulassung von Click & Collect gedrängt, wohl wissend, dass dies den Umsatzverlust der Einzelhändler nicht ansatzweise ausgleichen kann. Selbstverständlich verfolgen wir weiterhin das Ziel einer schnellstmöglichen Wiedereröffnung des Einzelhandels.            

09.02.2021

 

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