Bekanntmachung d. 1. Nach- tragshaushaltssatzung 2024
Bekanntmachung
Dem Landratsamt Bautzen als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde wurde die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 der Stadt Kamenz vorgelegt. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Feststellungen getroffen, die zu einer Beanstandung des Beschlusses der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 führen würden.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit vom 03.07.2024 bis einschließlich 12.07.2024 bei der Stadtverwaltung Kamenz, SG Finanzen, Rathaus, Zimmer 1.23, Markt 1, 01917 Kamenz während folgender Zeiten:
Montag – Freitag 9.00 – 12.00 Uhr zusätzlich
Dienstag 13.00 – 18.00 Uhr und
Donnerstag 13.00 – 16.00 Uhr
sowie unter www.kamenz.de/satzungen-formulare-veroeffentlichungen.html und im Bürgerbeteiligungsportal zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Bekanntmachung des Satzungstextes erfolgte im Mitteilungsblatt Nr. 26 und ist unter www.kamenz.de/amtsblatt-online.html im Amtsblatt Woche 26 zu finden.
Kamenz, den 28.06.2024
Roland Dantz
Oberbürgermeister
Hinweis zur Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
Entsprechend § 4 Abs. 4 Satz 4 SächsGemO gilt folgendes:
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 SächsGemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Kamenz schriftlich geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Die Satzung gilt dann als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Ausfertigung der Satzung, die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung oder der Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Ausgefertigt: Kamenz, den 28.06.2024
Roland Dantz, Oberbürgermeister