Ein weiteres Element zur Bürgerbeteiligung in Kamenz

Bürgerbudget von jeweils 9.000 EUR steht für 2021 und 2022 bereit

Auch wenn es ca. ein viertel Jahr gedauert hat, so ist der Antrag zur Bildung eines sogenannten Bürgerbudgets – angestoßen durch die Stadtratsfraktion „Die Linke“ – so zügig und intensiv diskutiert worden, dass über ihn im Stadtrat bereits abschließend mit einer Umsetzungsrichtlinie Anfang Februar – der Grundsatzbeschluss wurde bereits im November vergangenen Jahres verabschiedet –  positiv entschieden werden konnte.

Damit stehen für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 jeweils 9.000 Euro, aufgeteilt in drei Einzelbudgets von je 3.000 Euro für die Kernstadt Kamenz, Kamenz-Ost und die Ortsteile von Kamenz zur Verfügung.

Ziel ist es, bürgerschaftliches Engagement noch stärker als bisher zu initiieren und zu unterstützen. Grundsätzlich geht um eine öffentliche Wirkung im jeweiligen Stadt- bzw. Ortsteil und insbesondere um die Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner sowie vor allem um die Förderung des sozialen Zusammenhalts. Es ist, wenn man so will, eine Art „Hilfe zur Selbsthilfe“, auch wenn diese Formulierung einem anderen Zusammenhang entstammt, sinngemäß trifft er zu.  Möge dieses Bürgerbudget zum Wohle der Stadt Kamenz rege genutzt werden.

Wichtig: Vorschläge können bis zum 30.4. des jeweiligen Jahres eingereicht werden. Sie sind schriftlich bei Stadtverwaltung Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz oder elektronisch (per E-Mail an stadtverwaltung@kamenz.de oder über das Beteiligungsportal der Stadt Kamenz) einzureichen.

Nachfolgend findet sich der volle Wortlaut und alle organisatorischen Einzelheiten der Richtlinie „Bürgerbudget der Stadt Kamenz“, in der die Ziele des Bürgerbudgets und die Verfahrensweisen zur Beantragung darlegt sind.

Richtlinie Bürgerbudget der Stadt Kamenz

Richtlinie Bürgerbudget der Stadt Kamenz

Präambel:

Auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses 2962/2020 vom 4.11.2020 zur Einführung eines Bürgerbudgets hat der Stadtrat in seiner Beratung am 03.02.2021 die vorliegende Richtlinie für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 erlassen:

  1. Aufteilung des Gesamtbudgets

Das Budget von jährlich 9.000 Euro wird aufgeteilt in drei Einzelbudgets je 3.000 Euro für

  1. a) die Kernstadt Kamenz (alle Stadtteile, die nicht unter b) und c) genannt sind),
  2. b) Kamenz-Ost und
  3. c) die Ortsteile von Kamenz.
  4. Zielstellungen

Mit dem Bürgerbudget soll in den Ortsteilen, welche bereits ein ortschaftsbezogenes Budget erhalten, die Möglichkeit geschaffen werden, zusätzlich bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen. Zugleich sollen die urbanen Gebiete und der bevölkerungsreichsten Stadtteil Kamenz-Ost einen gewissen Ausgleich für ein bisher nicht vorhandenes eigenes Budget erhalten. Das Bürgerbudget richtet sich vordergründig an Einzelpersonen oder Initiativen.

Maßnahmen, welche mit den nach dieser Richtlinie gewährten finanziellen Mitteln bewilligt werden, sollen grundsätzlich eine öffentliche Wirkung im jeweiligen Stadt- bzw. Ortsteil entfalten und insbesondere die Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner und den sozialen Zusammenhalt im Gebiet fördern.

  1. Antragsteller, Inhalt
  • Anträge auf Gewährung oder Verwendung von Mitteln aus dem Bürgerbudget können stellen:
  • alle Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kamenz
  • Vereine mit Sitz in der Stadt Kamenz
  • Initiativen von Einwohnerinnen und Einwohnern
  • Ausgeschlossen sind Vorschläge,
  • die den Ersatz von Eigenanteilen für die Bewirtschaftung städtischen Liegenschaften oder die Erhöhung des städtischen Betriebskostenzuschusses zum Ziel haben,
  • für deren Umsetzung die Stadt Kamenz nicht zuständig ist (in der Verantwortung von Dritten)
  • die Einrichtungen, Initiativen oder Projekte außerhalb der Stadt Kamenz begünstigen,
  • Personalkosten werden nicht gefördert.
  • Vorschläge aus den Ortsteilen sollen gegenüber den ohnehin aus dem Ortschaftsbudget geförderten Maßnahmen eine Zusätzlichkeit aufweisen.
  • Bei Vorschlägen betreffend das Gebiet nach 1 a) – Kernstadt – sollen insbesondere solche außerhalb der historischen Altstadt Berücksichtigung finden.
  • Die Vorschläge sollen einen Betrag von 200 EUR nicht unterschreiten (Bagatellgrenze) und einen Betrag von 2.000 EUR nicht überschreiten.
  1. Verfahren der Antragstellung

Vorschläge können bis zum 30.4. des jeweiligen Jahres eingereicht werden. Sie sind schriftlich bei Stadtverwaltung Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz oder elektronisch (per E-Mail an stadtverwaltung@kamenz.de oder über das Beteiligungsportal der Stadt Kamenz) einzureichen.

Sofern nach der Bezuschlagung nach Ziffer 5 noch finanzielle Mittel in den Einzelbudgets übrig sind, erfolgt ein zweiter Aufruf, bei dem Vorschläge bis zum 30.9 des jeweiligen Jahres eingereicht werden können.

  1. Entscheidung über den Zuschlag

Über den Zuschlag entscheidet der Stadtrat nach Vorberatung im jeweils zuständigen Fachausschuss. Bei Maßnahmen, deren Umsetzung die Ortsteile betreffen, ist zuvor der Ortschaftsrat anzuhören.

In die Entscheidungsfindung des Stadtrates sind auch folgende Parameter einzubeziehen:

  • anfallende Folgekosten,
  • schon gewährte Unterstützungen aus dem Haushalt der Stadt Kamenz,
  • Gegenleistungen des / der Antragsteller zur anderweitigen Entlastung des Haushaltes
  1. Umsetzung

Die Projekte sollen kurzfristig, mindestens innerhalb eines Jahres nach Zuschlagserteilung umgesetzt werden.

ausgefertigt Kamenz, den 23.02.2021

Roland Dantz                                                                                                 

Oberbürgermeister der Lessingstadt Kamenz

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