Appell an alle Hundeführer und -besitzer
Sehr geehrte Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer!
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Elstraer Straße
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Ecke Bautzner Berg – Ginsterweg
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Schillerprommenade
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Schillstraße
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Ecke Fichtestraße – Arndtstraße
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Goethestraße
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Lessingplatz
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Schulplatz
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Auenparkplatz
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Hutberg
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Lindenstraße (OT Bernbruch)
sollte dem eigentlich entgegengewirkt werden.
Leider mussten wir aber feststellen, dass bereitgestellte Tüten, die die Stadt als eine Art Extra-Service den Hundehaltern anbietet, in großer Anzahl aus den Behältern mitgenommen oder zweckentfremdet verwendet werden.
Die Spender dienen allerdings dazu, dass im „Notfall“ eine Tüte entnommen werden kann und nur dann, wenn im Einzelfall vergessen wurde, eine eigene Tüte von zu Hause mitzunehmen und so wohl möglich der Hundekot auf der Straße/dem Gehweg/ der Grünanlage liegen bleiben würde. Denn das trägt keineswegs zu einem sauberen Stadtbild bei und ist außerdem hygienisch nicht vertretbar.
Jeder sollte doch darauf achten, dass unsere Stadt sauber und ordentlich bleibt, deshalb haben wir kein Verständnis für dieses Handeln.
Übrigens – fehlende Hundekottüten in den Behältern entbinden den Hundeführer nicht von der Pflicht, die Hinterlassenschaften seines Tieres zu entsorgen.
Auch in der Polizeiverordnung der Stadt Kamenz ist das Verhalten bei Verunreinigungen durch Tiere geregelt. Bewegt man sich also mit dem Hund nach den §§ 1 und 2 der Polizeiverordnung (PolVO) der Stadt Kamenz im öffentlichen Raum, so ist nach § 9 der PolVO ohnehin ein geeignetes Behältnis für die tierischen Hinterlassenschaften mitzuführen und dieses bei einer Kontrolle des gemeindlichen Vollzugsdienstes auf dessen Verlangen auch vorzuweisen.
Übrigens kann man in den meisten Einkaufs- oder Drogeriemärkten Hundekottüten für wenig Geld erwerben.
SG Ordnung/Sicherheit