Afrikanische Schweinepest- Kamenz gefährdetes Gebiet

Wichtige aktuelle Information zur Afrikanischen Schweinepest

Stadt Kamenz jetzt Sperrzone II (gefährdetes Gebiet)

 

Wegen eines neuen Falls von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Königswartha im Landkreis Bautzen werden die beiden Sperrzonen II im Freistaat Sachsen vereinigt. Damit ist die Stadt Kamenz, welche bisher nur mit den westlich der S 94 gelegenen Teilen der Sperrzone II zugeordnet war, seit dem 5.7.2022 komplett als gefährdetes Gebiet eingestuft.

Mit den am 4.7. 2022 veröffentlichten Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachen zur Erweiterung der Restriktionszonen sind zugleich Regeln festgeschrieben, die innerhalb der jeweiligen Sperrzone zu beachten sind und die zur Eindämmung und Bekämpfung der Tierseuche nötig sind. Die erforderlichen Maßnahmen der Allgemeinverfügungen richten sich wie gehabt an Jagdausübungsberechtigte, Schweinehalter und an die Allgemeinheit.

Ein Verbringen von lebenden Wildschweinen, in der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) erlegten Wildschweinen bzw. von frischem Wildschweinefleisch, Wildschweinefleischerzeugnissen und sonstigen Neben- und Folgeprodukten innerhalb und aus der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) heraus verboten ist. Eine Aneignung ist nur für den privaten häuslichen Verzehr innerhalb dieser Zone zulässig.

Im Gefährdeten Gebiet (Sperrzone II) können Einschränkungen in der Land- und forstwirtschaftlichen Nutzung angeordnet werden, Veranstaltungen mit Schweinen sind verboten und Zaunbaumaßnahmen sind zu dulden. Hunde dürfen nicht ohne Leine frei herumlaufen. Es besteht damit Leinenzwang bei der Mitführung von Hunden!

Einzelheiten können der Allgemeinverfügung zur Sperrzone II: https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=19340&art_param=810 und der Medieninformation des Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1049276 entnommen werden.

06.07.2022

Zurück